Pferdehalterhaftpflicht

Um einer finanziellen Notlage vorzubeugen, sieht der Gesetzgeber für jeden Pferdehalter eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung vor, die die finanziellen Leistungen im Schadensfall übernimmt.

„Auch bei der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind die Möglichkeiten zahlreich, eine optimale Absicherung zu erzielen. Der ungewollte Deckungsakt oder Aufenthalte im Ausland sind zwei Beispiele. Wir beraten Sie gerne.”

Ihr Frank Sester

Jedem Pferd wohnt eine immense Kraft inne. Es kann sehr leicht eine Situation eintreten, in der Ihr Pferd einem Dritten Schaden zufügt. Da das Bürgerliche Gesetzbuch in diesem Fall die vollständige Haftung des beteiligten Pferdehalters vorsieht, können schnell Beträge entstehen, die dieser nicht ohne Weiteres aufbringen kann.

Um einer finanziellen Notlage vorzubeugen, sieht der Gesetzgeber für jeden Pferdehalter eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung vor, die die finanziellen Leistungen im Schadensfall übernimmt.

Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung deckt in der Regel nur die wichtigsten Einschlüsse ab, die notwendig sind, im Schadensfall Sie und evtl. beteiligte Dritte vor finanziellen Schäden zu schützen.

Allerdings gibt es auch bei Pferdehalterhaftpflichtversicherungen Unterschiede in den Einschlüssen. So ist es beispielsweise möglich, den Pferdehalter gegen einen ungewollten Deckungsakt des Tieres zu versichern.

Es ist auch möglich, Ihr Pferd für Aufenthalte im Ausland zu versichern. Auch bei der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind die Möglichkeiten zahlreich, eine optimale Absicherung zu erzielen.

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